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Viele Frauen planen bereits in der Schwangerschaft, in ihren Beruf zurückzukehren. Andere Frauen möchten länger zu Hause bleiben. Ganz egal, wie deine Entscheidung ausfällt: Jede Familie hat das Recht, diese Entscheidung für sich zu treffen – und jede Entscheidung ist genau richtig, wenn sie für euch passt.
In diesem Blogbeitrag haben wir dir deine wichtigsten Rechte zusammengefasst, denn das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere das Mutterschutzgesetz, schützt deine Rechte als stillende Mutter am Arbeitsplatz.
Du hast in den ersten 12 Monaten das Recht, auf Verlangen Pausen vom Arbeitsplatz zu nehmen, um dein Baby zu stillen oder Milch abzupumpen. Das Gesetz schreibt vor, dass du zwei 30-minütige Pausen oder eine einstündige Pause zusätzlich zu deinen regulären Pausen hast, um zu stillen oder Milch abzupumpen. Diese Zeit musst du nicht nacharbeiten.
Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll dein Arbeitgeber dir zudem zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe deiner Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewähren[1].
Dein Arbeitgeber muss dir einen privaten Raum zur Verfügung stellen, um zu stillen oder Milch abzupumpen. Dieser Raum muss sauber, sicher und frei von Störungen sein.
Dein Arbeitgeber darf dich nicht aufgrund deiner Entscheidung, zu stillen, diskriminieren. Diskriminierung kann verschiedene Formen annehmen, wie die Weigerung, dich einzustellen, zu degradieren oder zu entlassen, weil du stillst.
Wenn du dich dazu entscheidest, das Arbeiten und Stillen zu vereinbaren, empfehlen wir dir, deinen Arbeitgeber frühzeitig über deine Stillabsicht zu informieren. So hat dieser genügend Zeit, sich darauf einzustellen und dir einen geeigneten Raum vorzubereiten.