Stillen und Arbeiten – deine Rechte auf einem Blick.

Viele Frauen planen bereits in der Schwangerschaft, in ihren Beruf zurückzukehren. Andere Frauen möchten länger zu Hause bleiben. Ganz egal, wie deine Entscheidung ausfällt: Jede Familie hat das Recht, diese Entscheidung für sich zu treffen – und jede Entscheidung ist genau richtig, wenn sie für euch passt.

In diesem Blogbeitrag haben wir dir deine wichtigsten Rechte zu­sammengefasst, denn das deutsche Arbeitsrecht, insbeson­dere das Mutterschutzgesetz, schützt deine Rechte als stillende Mutter am Arbeitsplatz.


Das Mutterschutzgesetz schützt stillende Mütter

1. Du musst deine Stillzeit nicht nacharbeiten.

Du hast in den ersten 12 Monaten das Recht, auf Verlangen Pausen vom Arbeitsplatz zu nehmen, um dein Baby zu stillen oder Milch abzupumpen. Das Gesetz schreibt vor, dass du zwei 30-minütige Pausen oder eine ein­stündige Pause zusätzlich zu deinen regulären Pausen hast, um zu stillen oder Milch abzupumpen. Diese Zeit musst du nicht nacharbeiten.

Bei einer zusammenhängenden Arbeits­zeit von mehr als acht Stunden soll dein Arbeitgeber dir zudem zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe deiner Arbeits­stätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewähren[1].

2. Du hast Anspruch auf einen privaten Raum.

Dein Arbeitgeber muss dir einen privaten Raum zur Verfügung stellen, um zu stillen oder Milch abzupumpen. Dieser Raum muss sauber, sicher und frei von Störungen sein.

3. Du darfst aufgrund deiner Stillabsicht nicht diskriminiert werden.

Dein Arbeit­geber darf dich nicht aufgrund deiner Entscheidung, zu stillen, diskriminieren. Diskriminierung kann verschiedene Formen annehmen, wie die Weigerung, dich einzustellen, zu degradieren oder zu entlassen, weil du stillst.

Welche Absprachen solltest du mit deinem Arbeitgeber treffen?

Wenn du dich dazu entscheidest, das Arbeiten und Stillen zu vereinbaren, empfehlen wir dir, deinen Arbeitgeber frühzeitig über deine Stillabsicht zu in­formieren. So hat dieser genügend Zeit, sich darauf einzustellen und dir einen geeigneten Raum vorzubereiten.

Quellenverzeichnis

  1. Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgestz - MuSchG) vom 23. Mai 2017 (BGBl. l S. 1228). Zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes am 01.01.2018

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